Kündigung

Sie ziehen eine vorzeitige Vertragsauflösung in Erwägung?

Eine Kündigung ist nicht immer die einzige und beste Lösung, da sie oft mit finanziellen Verlusten und (ggf. steuerlichen) Nachteilen verbunden ist. Haben Sie weitere und detaillierte Fragen, nutzen Sie gern unser Kontaktformular.

Möglichkeiten zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten

Sollten Sie aufgrund privater Veränderungen Ihre Beiträge nicht zahlen können, gibt es verschiedene Alternativen, damit Sie weiterhin von Ihrem bisherigen Investment profitieren können. Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung, -freistellung oder -verrechnung. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Optionen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten finden Sie im FAQ-Teil unten auf dieser Seite.

Vorzeitige Kapitalentnahme

Gerne prüfen wir, unter welchen Voraussetzungen eine Teilkündigung zu Ihrem Vertrag möglich ist.

Reichen Sie uns dazu eine unterschriebene formlose Auszahlungserklärung unter Nennung Ihres gewünschten Auszahlungsbetrages bzw. mit dem Hinweis „höchstmöglicher Betrag“ und Ihrer IBAN ein. Nachdem wir Ihre Auszahlungserklärung geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen.

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Auszahlungsverfügung
Freistellung Kapitalerträge
Verlusterklärung Versicherungsschein

Kündigung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Kündigung der Renten- oder Lebensversicherung.

Wichtiges zur Kündigung

Welche Unterlagen sind von mir zur Kündigungsbearbeitung einzureichen?
  • Eine unterschriebene Auszahlungsverfügung mit Angabe Ihrer IBAN.
  • Eine bestätigte Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite mit dem Vermerk: „Original lag vor”). Bitte achten Sie darauf, dass die Schrift und Ihr Bild gut erkennbar sind.  
  • Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Bei einer Identifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Was muss ein Betreuer zusätzlich bei Kündigung der Versicherung einreichen?

Der Betreuerausweis ist grundsätzlich mit der Auszahlungserklärung einzureichen und muss die Vermögenssorge beinhalten. Nach der individuellen Erstprüfung fordern wir - wenn notwendig - weitere Unterlagen von Ihnen an.

Zusätzlich ist bei einem befristeten Betreuerausweis darauf zu achten, dass dieser auch zum Auszahlungstermin gültig ist.

Wir benötigen nach dem Geldwäschegesetz eine bestätigte Personalausweiskopie des Versicherungsnehmers/ der Versicherungsnehmerin oder eine Bestätigung der Ausweisbefreiung.

Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Bei einer Identifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.

Welche Nachteile bringt eine Kündigung des Vorsorgevertrages mit sich?

Die vorzeitige Kündigung Ihres Vertrages kann weitreichende Auswirkungen auf Ihre Vorsorge haben und für Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein. Das gilt insbesondere bei einer Kündigung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss. Dies liegt u. a. darin begründet, dass aus Ihren Beiträgen auch Abschluss- und Vertriebskosten entnommen werden. 

Wenden Sie sich gerne an Ihren Vermittler oder rufen Sie uns an.

Was ist zu beachten, wenn für Sie keine Alternative zur Kündigung in Frage kommt?

Eine Kündigung kann nur schriftlich zum Schluss der Versicherungsperiode unter Vorlage des Versicherungsscheins erfolgen. Also zum Monats-, Quartals- bzw. Jahresende – je nach vereinbarter Zahlungsweise. Dafür genügt ein vom Versicherungsnehmer unterzeichnetes, formloses Schreiben. Bitte achten Sie dabei auch auf etwaige Dritte, deren Einwilligung bei einer Kündigung notwendig ist (z. B. nach einer Sicherungsabtretung).

Zahlungsschwierigkeiten

Wie können Zahlungsschwierigkeiten überbrückt werden?

Sollten Sie aufgrund privater Veränderungen Ihre Beiträge nicht zahlen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit Sie weiterhin von Ihrem bisherigen Investment profitieren können. Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung, -freistellung oder -verrechnung. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten. 

Welche Alternativen bei Ihrem Vertrag möglich sind, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen oder in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice klären. Wir finden gemeinsam eine passende Lösung.

Können offene Beiträge verrechnet werden?

Besteht zu Ihrem Vertrag ein Beitragsrückstand, ist es nicht notwendig, diese Versicherung direkt zu kündigen. 

Eine Lücke in der Beitragszahlung kann in der Regel mit dem vorhandenen Kapital verrechnet werden. 

Ob diese Option auf Ihren Vertrag angewendet werden kann, muss individuell ermittelt werden. 

Bitte beachten Sie, dass Sie uns auch mitteilen, wann Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen. 

Hinweis: Eine Beitragsverrechnung führt in der Regel zu einer Reduzierung der bisher vereinbarten Versicherungssumme.

Kann ich den Versicherungsbeitrag dauerhaft reduzieren?

Ist Ihnen der aktuelle Beitrag generell zu hoch, kann der Versicherungsbeitrag dauerhaft reduziert werden. 

Abhängig von Ihrem künftigen Beitrag wird die Versicherungsleistung reduziert bzw. angepasst. 

Wichtig: Die Versicherungssumme und die Leistungen aus einer möglichen Zusatzversicherung reduzieren sich ebenfalls im entsprechenden Verhältnis.

Ist eine Weiterführung ohne Beitragszahlung möglich?

Grundsätzlich bieten wir eine Weiterführung des Vertrages ohne Beitragszahlung, eine sogenannte Beitragsfreistellung an. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten. 

Hinweis: Eine frühzeitige Beitragsfreistellung führt in der Regel zu einer Reduzierung der zu erwartenden Leistung. Zudem entfallen mögliche Leistungen aus Zusatzversicherungen. Nur wenn Sie die Beitragszahlung fortsetzen, erhalten Sie einen wichtigen Baustein Ihrer Vorsorge im vollen und gewünschten Umfang.

Individuell können Sie die Zahlung der Beiträge innerhalb von 2 Jahren wieder aufnehmen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.

Kapitalentnahme

Kann ich Kapital aus meinem Vertrag entnehmen?

Gerne prüfen wir, unter welchen Voraussetzungen eine Teilkündigung zu Ihrem Vertrag möglich ist.

Reichen Sie uns dazu schriftlich, unter Angabe des gewünschten Auszahlungsbetrages bzw. mit dem Hinweis “höchstmöglicher Betrag”, eine Auszahlungserklärung mit Angabe Ihrer IBAN, unterschrieben ein.

Nach geltenden gesetzlichen Vorschriften sind wir dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Geldempfängers vorzunehmen. 

Hier können Sie sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren: Identifikation / bestätigte Ausweiskopie

Identifikation / Bestätigte Ausweiskopie

Was ist eine bestätigte Ausweiskopie und welche Personengruppen führen eine Bestätigung durch?

Die Bestätigung der Ausweiskopie kann durch einen bestimmten Personenkreis vorgenommen werden. Dazu zählen:

  • Banken / Geldinstitute
  • Versicherungsvermittler / Versicherungsvermittlerin
  • Vermögensberatungsagenturen
  • Steuerberatungsbüros
  • Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüferin
  • Rechtsanwaltsbüros

Dieser Personenkreis identifiziert Sie anhand Ihres Ausweises und bestätigt, dass dieser im Original vorgelegen hat. Nur bei Einreichung dieser bestätigten Ausweiskopie dürfen wir aus geldwäscherechtlichen Gründen Leistungen an Sie auszahlen.

Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Wenn Sie eine bestätigte Reisepasskopie einreichen, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.

Warum wird eine bestätigte und keine beglaubigte Ausweiskopie benötigt?

Wir sind im Rahmen geltender gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Versicherungsnehmers und ggf. abweichenden Geldempfängers vorzunehmen.

Mit der Bestätigung einer Ausweiskopie wird bestätigt, dass der Ausweis der zu identifizierenden Person im Original vorgelegen hat.

Die Beglaubigung eines Ausweisdokuments durch ein Amt oder ein Notariat ist nach geldwäscherechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Es wird hierbei lediglich die inhaltliche Übereinstimmung des Originals mit der vorgelegten Kopie beglaubigt.

Was kann ich tun, wenn mein Ausweis abgelaufen ist?

Wir akzeptieren von Ihnen auch offizielle vorläufige Ausweiskopien, wenn diese zum Einreichungstermin gültig sind.

Auch diese müssen bestätigt sein.

Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Wenn Sie eine bestätigte Reisepasskopie einreichen, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.

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